Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Familienplanung

Kinderwunsch? Babypause? Familie komplett? In allen Fragen der Familienplanung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Künstliche Befruchtung
Ihr Kinderwunsch muss kein Wunsch bleiben. Wenn sich eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege einstellt, besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung.

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unterstützen wir Ehepaare bei diesem Schritt, indem wir 50% der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen.

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Schwangerschaftsabbruch

Obwohl sich viele Frauen nach einem Kind sehnen, löst eine unerwartete Schwangerschaft häufig unterschiedliche Gefühle aus. Während einige Frauen sich begeistert zeigen, wissen andere nicht, wie sie mit der neuen Situation umgehen sollen.

Wir unterstützen Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nicht rechtswidrig und überschreiten Sie die vorgegebene Einkommensgrenze nicht, werden von uns die Kosten übernommen; ebenso die in diesem Zusammenhang anfallenden Krankenhauskosten.

Bei einem rechtswidrigen, aber straflosen Schwangerschaftsabbruch werden die Leistungen, die sich unmittelbar auf den Abbruch der Schwangerschaft erstrecken und zu seiner Durchführung im Regelfall notwendig sind, nicht übernommen.

Sterilisation
Liegen medizinisch notwendige Gründe vor, übernehmen wir die Kosten einer Sterilisation. Eine Sterilisation ist dann medizinisch notwendig, wenn eine Schwangerschaft und Geburt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Frau darstellt, oder wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindes zu erwarten ist. Ihr behandelnder Arzt kann bei erfüllen der Voraussetzungen direkt über die Versicherungskarte abrechnen. Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient und nicht medizinisch notwendig ist, muss diese Leistung selbst finanziert werden.

Empfängnisverhütung
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisverhütung. Zur Empfängnisverhütung gehört die Verordnung der Antibabypille (nicht Spirale, Hormonspritze etc.).

Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden die Kosten zur Empfängnisverhütung übernommen, Frauen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen jedoch die Zuzahlung für das verordnete Arzneimittel leisten.

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Schwangerschaft und Familie
Wir als BKK_DürkoppAdler freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby und möchten Sie in dieser Zeit besonders unterstützen! Deshalb bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungs- und Serviceangebote.

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info@bkk-da.de

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