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Künstliche Befruchtung
Ihr Kinderwunsch muss kein Wunsch bleiben. Wenn sich eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege einstellt, besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung.
Wir unterstützen Ehepaare bei diesem Schritt, indem wir 50% der Kosten übernehmen. Sind die Ehepartner bei verschiedenen Krankenkassen versichert, trägt die BKK_DürkoppAdler 50% der auf ihren Versicherten entfallenden Kosten.
Künstliche Befruchtung: Voraussetzungen
Ein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung besteht, wenn:
- das Paar von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, beraten wurde
- eine Aussicht auf Erfolg durch einen Arzt festgestellt wurde
- die Kinderwunschbehandlung nach einem von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplan durchgeführt wird
- ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden
- das Paar zum Zeitpunkt der Leistungen verheiratet ist und
- beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn weibliche Versicherte das 40. und männliche Versicherte das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Gerne beraten wir Sie persönlich!