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Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber können nicht nur beim Zusatzbeitrag, sondern auch bei der Umlage sparen. Insbesondere mit einem niedrigen Umlagesatz bei der Umlage U2 können Sie Ihre Lohnnebenkosten deutlich senken. Die Umlage U2 ist eine Pflichtabgabe zum Ausgleich der finanziellen Belastungen aus dem Mutterschutz, die von allen Arbeitgebern für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gezahlt werden muss. Mit unserem niedrigen Umlagesatz gehören wir bundesweit zu den günstigsten Anbietern.
Weitere Informationen und die wichtigsten Formulare für Arbeitgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Bei Fragen zum Beitrags- oder Sozialversicherungsrecht beraten wir Sie gern persönlich.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an: info@bkk-da.de
- Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten
- Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
- Formular Arbeitgeberstammdaten
- Arbeitgeberinformationen zur Beitragsabführung ab Januar 2024
- Arbeitgeberinformationen zur Beitragsabführung ab Juli 2023
- Arbeitgeberinformationen zur Beitragsabführung ab Januar 2023
- SEPA-Lastschriftmandat für Sozialversicherungsbeiträge
- Hinweise Meldung zur Sozialversicherung
- Hinweise zum Datenschutz
Anträge und Formulare zur Arbeitnehmerentsendung ins Ausland finden Sie auf der Webseite der DVKA