Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Familienversicherung

Eine Familie. Ein Beitrag.

Eine Familie sitzt vor dem Safa und hält ein Pappe als Dach über die Köpfe.

Die kostenlose Familienversicherung: Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Versicherungsschutz voll mit einbezogen, sofern kein vorrangiger Versicherungsschutz besteht und sie kein eigenes monatliches Gesamteinkommen von über 505 Euro brutto (im Jahr 2024) haben, bzw. 538 Euro brutto, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird.

Zu den Familienangehörigen zählen laut Gesetzgeber Ehe- oder Lebenspartner oder Ihre Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, leibliche und adoptierte Kinder, Kinder familienversicherter Kinder, Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben, Stiefkinder und Enkel, die nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie sorgen, und Pflegekinder, sofern Sie diese nicht beruflich pflegen.

Für Ihre Kinder besteht die kostenfreie Familienversicherung

  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in schulischer oder beruflicher Ausbildung sind oder ein freiwilliges soziales Jahr ohne Entgelt ableisten, evtl. verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst oder bestimmte freiwillige Dienste (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst, Jugendfreiwilligendienst, vergleichbarer anerkannter Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer). Eine Verlängerung ist grundsätzlich für die Dauer des Dienstes, maximal jedoch für 12 Monate möglich. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Dienst die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert hat.
  • Behinderte Kinder sind ohne Altersbegrenzung versichert, wenn sie wegen der Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Die Behinderung muss bereits während eines Anspruchs auf Familienversicherung eingetreten sein.

Ausnahme bei der Familienversicherung

Kinder von verheirateten Eltern dürfen wir nicht familienversichern, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht gesetzlich versichert ist und seine Einnahmen über der für ihn maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze liegen.

BKK_DürkoppAdler: Für die ganze Familie

Ist Ihr Ehegatte Mitglied einer anderen Krankenkasse, so können Ihre Kinder bei uns versichert werden. Auch Ihr Ehepartner kann sich für uns entscheiden. Hier geht es zum Online-Mitgliedsantrag. So können Sie sicher sein, dass Ihre ganze Familie bestens versichert ist. Versicherte Familienangehörige haben übrigens die gleichen Leistungsansprüche wie das Mitglied. Krankengeld erhalten sie jedoch nicht.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Änderungen eintreten, die sich auf den Versicherungsschutz Ihrer Angehörigen auswirken können.

Darüber hinaus müssen wir Sie regelmäßig zur Familienversicherung befragen, um den Versichertenstatus zu überprüfen. Daher schreiben wir Sie einmal im Jahr mit einem entsprechenden Fragebogen an.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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