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Für Studierende
Während des gesamten Studiums optimal versichert
Krankenversicherung für Studierende: Wer ein Studium beginnt, startet in einen völlig neuen Lebensabschnitt. Und da tauchen meist auch viele neue Fragen auf: Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Was passiert, wenn ich nebenbei jobbe? Wie viel muss ich monatlich bezahlen?
Wir geben Dir wichtige Tipps und Infos mit auf den Weg, damit Du während Deines gesamten Studiums von Anfang an gut versichert bist.
In Deutschland besteht für alle Studierenden eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass für die Immatrikulation an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden muss. Hierfür meldet die BKK_DürkoppAdler den Versichertenstatus ihrer versicherten Studierenden an die jeweiligen Hochschulen.
Mit der BKK_DürkoppAdler bist Du von der Immatrikulation bis zum Abschluss optimal versichert!
FAQs - Hier erhältst Du Antworten auf die wichtigsten Fragen für Studierende
Wie lange bin ich über meine Eltern krankenversichert?
Als Student kann man bis zum Abschluss seines 25. Lebensjahres in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern verbleiben. Hat man einen Bundesfreiwilligendienst, einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst, einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer abgeleistet und hat dieser Dienst die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen, verlängert sich dieser Zeitraum sogar noch um die Dauer der Verpflichtung, längstens für 12 Monate.
Wie lange kann ich in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung bleiben?
Eine Krankenversicherung mit Studententarif ist grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, möglich.
Wie viel kostet mich die gesetzliche studentische Krankenversicherung?
Es werden 109,18 Euro für die Krankenversicherung und 29,07 Euro (bzw. 34,20 Euro für Kinderlose) für die Pflegeversicherung fällig. Also insgesamt 138,25 Euro bzw. 143,38 Euro für Kinderlose. (Stand 10/2024)
Für das 2. – 5. Kind werden vom Pflegeversicherungsbeitrag zudem Abschläge von 0,25 % je Kind abgezogen, sofern das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Woher bekomme ich die Bescheinigung über die Krankenversicherung für die Immatrikulation?
In der Regel genügt ein Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse. Da so eine Bescheinigung kein Einzelfall ist, kennen die Kassen die Anforderungen der Hochschule und bestätigen den Hochschulen die Versicherung auf elektronischem Weg.
Die Bescheinigung kann selbstverständlich auch über die Online-Geschäftsstelle der BKK_DürkoppAdler angefordert werden.
Was passiert nach dem Studien-Ende?
Je nachdem was für eine Beschäftigung man nach seinem Studium aufnimmt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung. Wichtig ist für Studenten aber vielleicht, dass die Krankenversicherung, in der sie sich während ihres Studiums befunden haben, in der Regel jeweils bis zum Ende des laufenden Semesters ihre Gültigkeit behält.
Wie viel darf ich verdienen, ohne aus der Familienversicherung auszuscheiden?
Die Verdienstobergrenze bei versicherungsfreien Arbeitsverhältnissen für Studenten liegt im Jahr 2024 bei einem Gehalt von 505 Euro im Monat, bzw. 538 Euro im Monat, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird. Ausnahmen sind befristete Arbeitsverhältnisse – also Beschäftigungen, die nicht länger als 3 Monate dauern.
Familienversicherung für Studierende
In der Regel sind Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert. Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliger Wehrdienst, ein Jugendfreiwilligendienst, ein vergleichbarer anerkannter Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer abgeleistet wurde und dieser die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen hat, längstens für 12 Monate.
Wenn Dein Ehepartner Mitglied der BKK_DürkoppAdler ist, kannst Du über ihn unabhängig vom Alter eine kostenlose Familienversicherung für die Dauer Deines Studiums beantragen.
Um kostenfrei mitversichert zu sein, darf das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2024 maximal 505 Euro brutto pro Monat betragen. Sogar maximal 538 Euro brutto, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet. Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Du kannst als pflichtversicherter Student der BKK_DürkoppAdler beitreten.
Studentische Krankenversicherung
Mit Erreichen des 25. Lebensjahres endet in der Regel die kostenfreie Familienversicherung und für Studierende beginnt die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung.
Stelle einfach einen Aufnahmeantrag, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung. Dann kannst Du auch weiterhin von unseren gewohnten Leistungen profitieren. Mit Deiner studentischen Krankenversicherung bist Du automatisch bei der Pflegekasse versichert und hast vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Beiträge zur studentischen Krankenversicherung ab Oktober 2024
Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung werden auf Grundlage des aktuellen BAföG-Satzes berechnet. Ab dem Wintersemester 2022/2023 beträgt dieser 855,00 Euro.
Der für Studenten maßgebende Beitragssatz beträgt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und somit 10,22 Prozent. Hinzuzurechnen ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der BKK_DürkoppAdler 2,55 Prozent beträgt. Somit beträgt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 109,18 Euro (Stand: 10/2024).
In der Pflegeversicherung gilt der maßgebliche bundeseinheitliche Beitragssatz von zur Zeit 3,4 %. Kinderlose Mitglieder haben einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu entrichten, ausgenommen hiervon sind u.a. Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sind mehrere Kinder vorhanden, werden für das 2. – 5. Kind vom Pflegeversicherungsbeitrag zudem Abschläge von 0,25 % je Kind abgezogen, sofern das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Dadurch ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur studentischen Pflegeversicherung in Höhe von 29,07 Euro (ggf. abzüglich weiterer Abschläge bei mehreren Kindern) und für Kinderlose in Höhe von 34,20 Euro.
Insgesamt betragen die Beiträge zur Kranken- und Pflege für Studierende 138,25 Euro bzw. 143,38 Euro für Kinderlose.
(Stand: 10/2024)
Empfänger von BAföG können beim BAföG-Amt einen Zuschuss beantragen. Es sei denn, sie haben eine Familienversicherung (z. B. über Ihre Eltern) oder eine Versicherung als Arbeitnehmer.
Ende der studentischen Krankenversicherung
Grundsätzlich endet die Mitgliedschaft als Studierender mit Ablauf des Semesters, für das Du Dich zuletzt eingeschrieben bzw. zurückgemeldet hast bzw. in dem Du das 30. Lebensjahr vollendest.
Findest Du nach deinem Studienabschluss sofort einen Job, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer an die Stelle der in Kürze auslaufenden studentischen Krankenversicherung. Natürlich bleiben wir auch dann Dein Partner in allen Fragen der Kranken- und Sozialversicherung.
Unter folgenden Voraussetzungen kann die Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden (Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen).:
- Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung
- Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg
- Vorliegen einer Behinderung
- Vorliegen einer langen, durchgehenden Erkrankung (mind. drei Monate)
- Mitarbeit in Hochschulgremien
- Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
- Betreuung behinderter Familienangehöriger