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Bewegungs- und Schwimmkurse für Kinder bis 5 Jahre

Jährlich 250 Euro für qualifizierte Kurse

Bewegung? Ja, bitte!

Übergewicht bei Kindern ist in Deutschland ein zentrales gesundheitspolitisches Thema. Laut der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist jedes sechste Kind betroffen. Die BKK_DürkoppAdler setzt daher auf frühzeitige Gesundheitsförderung und unterstützt Familien mit exklusiven Bewegungsangeboten.

Schwimmfähigkeit ist eine lebenswichtige Fähigkeit für Kinder, denn formelle Schwimm- und Wassersicherheitskurse können das Risiko des Ertrinkens deutlich senken. Die BKK_DürkoppAdler unterstützt deshalb speziell Vorschulkinder dabei, frühzeitig sichere Schwimm- und Wasserkompetenzen zu entwickeln und so zu mehr Sicherheit im und am Wasser beizutragen.

250 Euro für Bewegungs- und Schwimmkurse

Für Babys, Klein- und Vorschulkinder bis 5 Jahre erstattet die BKK_DürkoppAdler 250 Euro im Kalenderjahr für Kurse zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und zur Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung von Babys und Kleinkindern. 
Als Kleinkinder gelten Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Zu den erstattungsfähigen Kursen zählen:

    • Baby- und Kleinkinderschwimmen,
    • Baby-Massage,
    • Baby- und Kleinkinder-Yoga sowie
    • Pekip
Teilnahmebedingungen

Die Rechnungen werden erstattet, wenn eine regelmäßige Teilnahme an den Kursen (mindestens 80 % der Kurseinheiten müssen besucht worden sein) nachgewiesen wird.

Erstattungsfähig sind ausschließlich solche Kurse, die von entsprechend qualifizierten Leistungserbringern durchgeführt wurden:

  • Baby- und Kleinkinderschwimmen: Ausbildung zum „zertifizierten Kursleiter
    Säuglings- und Kleinkinderschwimmen (SKS)“ des Deutschen SchwimmVerband (DSV), des Bundesverbandes für Aquapädagogik oder eine mindestens vergleichbare Qualifikation besitzen
  • Babymassage: zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker
    oder Physiotherapeuten, die eine ordentliche Mitgliedschaft beim Deutschen
    Verband für Physiotherapie oder im Verband Physikalische Therapie nachweisen können oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen, sowie Hebammen oder  Kinderkrankenschwestern / Kinderkrankenpfleger mit entsprechender Fortbildung
  • Baby- und Kleinkinder-Yoga: Ausbildung zum „zertifizierten Übungsleiter
    bzw. Kursleiter“ mit der Fortbildung „Yoga mit Kindern“ des Deutschen Tur-
    ner-Bund e.V. (DTB), Yogalehrer, die Mitglied eines anerkannten Berufsver-
    bandes für Yogalehrende sind oder die Voraussetzungen für eine Mitglied –
    schaft nachweisen können, oder Nachweis einer mindestens vergleichba-
    ren Qualifikation
  • Pekip: Fortbildung zum “zertifizierten PEKIP-Gruppenleiter“

Zur Erlangung des Zuschusses bzw. zur Übernahme der Kosten reichen Sie die spezifizierten und personifizierten Rechnungen einfach bei uns ein – über unsere Online-Geschäftsstelle, per Post oder per E-Mail an: bonus@bkk-da.de.

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Mit dem Online-Mitgliedsantrag können Sie die Mitgliedschaft zur BKK_DürkoppAdler ganz einfach online erklären und die Krankenkasse  problemlos wechseln.

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