Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Haushaltshilfe

Wir unterstützen Sie im Fall der Fälle

Wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können, brauchen Sie Hilfe. Einkaufen, Kochen, Wohnungsputz und Versorgung der Kinder: Die BKK_DürkoppAdler unterstützt Sie im Fall der Fälle und sorgt für eine kompetente Haushaltshilfe.

Nach gesetzlichen Bestimmungen leisten wir Haushaltshilfe in folgenden Situationen:

  • bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
  • bei Schwangerschaft und Entbindung

Haushaltshilfe als Zusatzleistung der BKK_DürkoppAdler

Über die allgemeine gesetzliche Regelung hinaus bietet die BKK_DürkoppAdler auch in Fällen von ärztlich bescheinigter Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach ambulanten Operationen eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von 10 Wochen je Krankheitsfall (die Notwendigkeit der Haushaltshilfe basiert auf derselben Erkrankung) innerhalb eines Kalenderjahres oder Schwangerschaft oder ambulanter Operation gewährt.

Gesetzlich vorgesehen erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat. Wir haben die Altersgrenze und den zeitlichen Umfang für Sie erhöht. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht für Sie im Rahmen unserer Extra-Leistung, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Haushaltshilfe können Sie in Form einer Ersatzkraft erhalten. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter von Institutionen, mit denen wir Verträge geschlossen haben (z.B. Caritas).

Sollten Sie als Haushaltshilfe Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad einsetzen, können keine Kosten erstattet werden. In diesem Fall übernehmen wir aber die erforderlichen Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall (z.B. bei unbezahltem Urlaub des Ehegatten).

Bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe durch Bekannte oder Verwandte/Verschwägerte ab dem dritten Grad, können wir die tatsächlich anfallenden Kosten – maximal jedoch 10,50 Euro je Stunde erstatten. Die tägliche Stundenanzahl ist individuell zu prüfen. Eine gesetzliche Zuzahlung von 10% – mind. 5,00 Euro und max. 10,00 Euro pro Tag ist bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe zu entrichten.

Hier können Sie sich die nötigen Anträge downloaden:

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen unter der 0521 557847-956 gerne zur Verfügung.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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