Sie sind hier: Home > Krankenkasse > Service > FAQ > Arzneimittel
FAQ - Arzneimittel
In welchen Fällen erstattet die GKV auch rezeptfreie Mittel?
Für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bezahlen die Krankenkassen rezeptfreie Medikamente. Auch schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse erstattet. Das kann der Fall sein bei Arzneien, die unverzichtbare Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt enthalten. Für welche Erkrankungen und welche Medikamente im Einzelnen eine Ausnahmeregelung gilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit der OTC-Ausnahmeliste festgelegt. Für die Patienten gelten die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Falls hier die Kosten unter 5 Euro liegen, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Kann ich bei Arzneimitteln Geld sparen?
Auf jeden Fall, denn die Höhe der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel ist abhängig vom Preis. Je preiswerter das Medikament, desto geringer die Zuzahlung. Es lohnt sich, Ihren Arzt und Ihren Apotheker nach preisgünstigen Präparaten zu fragen.
Bei rezeptfreien Arzneien macht sich ein Vergleich bezahlt, da deren Preise freigegeben sind. Das heißt: Jeder Apotheker entscheidet selbst, wie preiswert oder wie teuer er seine Produkte anbietet.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite Arznei- und Verbandsmittel.