Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Arznei- und Verbandsmittel

Sie erhalten alle medizinisch notwendigen und für die vertragsärztliche Versorgung zugelassenen, verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel.

Arzneimittelrichtlinien
In den Arzneimittelrichtlinien ist festgelegt, bei welchen Krankheitsbildern welche Arzneimittel angewendet werden sollen. An diese Richtlinien muss sich der Arzt bei seiner Verordnung zu Ihrem Schutz halten. Ihre optimale Behandlung ist dadurch sichergestellt.

Medikamente
Die BKK_DürkoppAdler bezahlt alle notwendigen, vom Arzt verordneten Medikamente. Nur rezeptfreie Arzneien zahlen Sie in der Regel selbst. Ausgenommen: Kinder bis 12 und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre. Welche Arzneimittel-Therapie medizinisch notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt.

Generika (Nachahmerprodukte)
Generika sind wirkstoffgleiche Kopien eines Original-Arzneimittels, die nach Ablauf des Patentschutzes der Originale zugelassen werden können. Sie können sich lediglich in Hinblick auf die Zusammensetzung der Hilfsstoffe, Form, Farbe und Herstellungstechnologie unterscheiden. Anforderungen in Bezug auf Indikation, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Zulassungsvorschriften der Generika entsprechen denen der Original-Produkte. Seien Sie also nicht beunruhigt, wenn Ihnen Ihr Arzt so genannte Nachahmerprodukte verschreibt. Sollten Sie einen der Hilfsstoffe nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Generika sind meist kostengünstiger als die Original-Arzneimittel, da keine Forschungskosten anfallen und die Entwicklungskosten für diese Präparate gering sind.

Rezeptfreie Arzneimittel
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate) sind bis auf wenige Ausnahmen von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen. Es sei denn, das OTC-Mittel gehört bei einer schwerwiegenden Krankheit zum Therapiestandard. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Patienten und Krankenkassen hat dazu eine Liste mit Arzneimittel-Wirkstoffen erstellt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen (Ausnahmeliste OTC-Präparate). Ebenso dürfen Kosten für Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen, nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Zuzahlungen
Bei Arzneimitteln gelten gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen. Sie betragen für alle verordneten Arznei- und Verbandsmittel 10 % des Preises, mindestens jedoch 5 und maximal 10 Euro.

Auf keinen Fall zahlen Sie mehr als das Mittel kostet. Überschreiten Sie mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres bestimmte Höchstgrenzen, können Sie sich von den restlichen Zuzahlungen befreien lassen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlungen geleistet werden.

Arzneimittel ohne Zuzahlung
Gesetzlich Krankenversicherte können bei bestimmten – besonders günstigen – Arzneimitteln bis zu 10 Euro pro Packung sparen. Hier bietet Ihnen die Arzneimitteldatenbank von www.aponet.de/eine einfache Suchfunktion, mit der Sie schnell herausfinden können, ob Ihr Medikament von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Arzt Ihnen ein anderes Medikament mit dem gleichen Wirkstoff verschrieben hat. Das neue Produkt wirkt genauso gut und sicher, es ist nur preisgünstiger. Denn in Deutschland gibt es noch immer viele Arzneimittel, die gleich sind und gleich wirken, aber unterschiedliche Preise haben.

Festbeträge und Aufschläge
Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, Wirkung und Zusammensetzung. Diese werden aber häufig zu sehr unterschiedlichen Preisen auf den Markt gebracht. Deshalb hat der Gesetzgeber den Krankenkassen vorgegeben, für viele Arzneimittel Preishöchstgrenzen beziehungsweise Festbeträge festzulegen. Wenn ein Hersteller trotzdem einen höheren Preis verlangt, müssen Sie die Preisdifferenz aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Arzneimittelinformationen der Kassenärztlichen Vereinigungen

0521.557847-0

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