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Zweitmeinung
Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Eingriffen
Jeder Patient hat die Möglichkeit, nach einer ärztlichen Behandlung eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Die Kosten dafür werden über die Gesundheitskarte abgerechnet. Besonders empfehlenswert ist eine zweite Meinung vor einer geplanten Operation oder bei Unsicherheiten bezüglich einer Diagnose oder empfohlenen Behandlung.
Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriffe an Aortenaneurysmen
- Eingriffe an der Halsschlagader
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
- Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
- Einsetzen einer Knieendoprothese
- Einsetzen eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
Wenn Ärzte einen dieser Eingriffe empfehlen, müssen sie ihre Patienten über ihr Recht aufklären, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Zweitmeinung vor Operationen finden finden Sie unter gesundheitsinformation.de
Als Mehrleistung bieten wir:
Zweitmeinung vor Operationen bei orthopädischen Erkrankungen
Ihnen wird eine Operation empfohlen und Sie sind sich nicht sicher, ob diese wirklich notwendig ist? Mit unserem Zweitmeinungs- und Behandlungsangebot in der Region Bielefeld können wir Patienten mit ärztlicher Operations-Indikation eine Krankenhausaufenthalt ersetzende, ambulante Behandlungsalternative bei orthopädischen Erkrankungen bieten.
Bei Fragen zu diesem Angebot sowie zur Kostenübernahme stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0521 557847-36 gerne zur Verfügung.