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Anschlussrehabilitation

Ist im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einer Operation, noch eine Rehabilitation erforderlich, kann der Sozialdienst im Krankenhaus eine Anschlussrehabilitation veranlassen.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussrehabilitation, auch als Anschlussheilbehandlung (AHB) bekannt, ist eine essenzielle Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einer schweren Erkrankung oder einem operativen Eingriff. Sie schließt unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt an und zielt darauf ab, die Patienten in ihre alltäglichen Lebensaktivitäten zurückzuführen.

Zu den Vorteilen der Anschlussrehabilitation gehört die gezielte Förderung der Genesung durch ein individuell abgestimmtes Therapieprogramm, das physische, psychische und soziale Aspekte berücksichtigt. Physiotherapie, Ergotherapie und psychologische Betreuung sind zentrale Bestandteile, die gemeinsam eine umfassende Rehabilitation ermöglichen.

Ein weiterer Vorteil ist die Reduktion des Risikos von Komplikationen und Rückfällen, da die Patienten unter medizinischer Aufsicht bleiben und kontinuierlich betreut werden. Zudem wird durch die frühzeitige Rehabilitation die Wiedereingliederung in das Berufsleben und die soziale Umgebung unterstützt, was die Lebensqualität der Patienten erheblich verbessert.

Insgesamt trägt die Anschlussrehabilitation wesentlich zu einer schnelleren und nachhaltigeren Genesung bei.

Wann beginnt eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen, oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden, was viele Patienten als angenehmer empfinden:

  • Sie bleiben im gewohnten häuslichen Umfeld.
  • Ihre Angehörigen können Sie wohnortnah besser unterstützen.
  • In der Regel verfügt die Rehabilitationseinrichtung über einen Fahrdienst, der sie morgens abholt und am Ende des Tages wieder nach Hause bringt.

Die Kosten übernehmen wir, sofern nicht ein anderer Kostenträger (z.B. Rentenversicherungsträger) vorrangig zuständig ist.

Welche Zuzahlungen sind zu leisten?

Für eine Anschlussrehabilitation leistet der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Behandlungstag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung dem Patienten angerechnet.

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