Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Anschlussrehabilitation

Ist im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einer Operation, noch eine Rehabilitation erforderlich, kann der Sozialdienst im Krankenhaus diese veranlassen.

Eine Anschlussrehabilitation muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen, oder direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden, was viele Patienten als angenehmer empfinden:

  • Sie bleiben im gewohnten häuslichen Umfeld.
  • Ihre Angehörigen können Sie wohnortnah besser unterstützen.
  • In der Regel verfügt die Rehabilitationseinrichtung über einen Fahrdienst, der sie morgens abholt und am Ende des Tages wieder nach Hause bringt.


Die Kosten übernehmen wir, sofern nicht ein anderer Kostenträger (z.B. Rentenversicherungsträger) vorrangig zuständig ist.

Zuzahlungen
Für eine Anschlussrehabilitation leistet der Versicherte die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Behandlungstag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung dem Patienten angerechnet.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

Kontaktformular