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Fahr- und Transportkosten
Wir erstatten Ihre Fahrkosten sowie Reisekosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen in Verbindung mit unseren Leistungen erforderlich sind, oberhalb Ihrer Zuzahlung in folgenden Fällen:
- alle notwendigen Fahrten zur stationären Behandlung und zurück mit dem günstigsten Verkehrsmittel sowie bei medizinisch notwendigen Verlegungsfahrten;
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist;
- alle Fahrten, bei denen ein Krankenwagen erforderlich ist.
Erstattung von Fahrkosten in Ausnahmefällen
In besonderen Ausnahmefällen können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung – nach vorheriger Genehmigung – übernommen werden. Die besonderen Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt.
Besondere Ausnahmen sind notwendige Fahrten zur Dialysebehandlung sowie zur onkologischen Strahlentherapie oder zur parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie/parenteralen onkologischen Chemotherapie.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können bis auf einige Ausnahmen nur übernommen werden, wenn Ihre BKK_DürkoppAdler die Fahrt vorher genehmigt hat.
Keine Genehmigung brauchen:
- Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
Zuzahlung
Ihre Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Fahr- und Reisekosten in Verbindung mit unseren Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation (Kuren) sowie zur medizinischen Rehabilitation für Mütter bzw. Väter übernehmen wir abzüglich der Zuzahlung.