Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Fahr- und Transportkosten

Aufnahme eines beigen Taxis, Nahaufnahme der Taxileuchte auf dem Dach.

Wir erstatten Ihre Fahrkosten sowie Reisekosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen in Verbindung mit unseren Leistungen erforderlich sind, oberhalb Ihrer Zuzahlung in folgenden Fällen:

  • alle notwendigen Fahrten zur stationären Behandlung und zurück mit dem günstigsten Verkehrsmittel sowie bei medizinisch notwendigen Verlegungsfahrten;
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist;
  • alle Fahrten, bei denen ein Krankenwagen erforderlich ist.

Erstattung von Fahrkosten in Ausnahmefällen

In besonderen Ausnahmefällen können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung – nach vorheriger Genehmigung – übernommen werden. Die besonderen Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt.

Besondere Ausnahmen sind notwendige Fahrten zur Dialysebehandlung sowie zur onkologischen Strahlentherapie oder zur parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie/parenteralen onkologischen Chemotherapie.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können bis auf einige Ausnahmen nur übernommen werden, wenn Ihre BKK_DürkoppAdler die Fahrt vorher genehmigt hat.


Keine Genehmigung brauchen:

  • Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5

 

Zuzahlung
Ihre Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Fahr- und Reisekosten in Verbindung mit unseren Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation (Kuren) sowie zur medizinischen Rehabilitation für Mütter bzw. Väter übernehmen wir abzüglich der Zuzahlung.

0521.557847-0

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