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Übersicht Patientenrechtegesetz
Die Rechte von Patienten wurden durch das Patientenrechtegesetz gestärkt. Das Gesetz soll Gespräche von Patienten und Behandelnden auf Augenhöhe ermöglichen, Patienten sollen Leistungen eigenständig einfordern, aber auch hinterfragen können.
Diese Rechte stehen Patienten zu:
- freie Arztwahl,
- eine umfassende und verständliche mündliche Aufklärung durch den Arzt oder die Ärztin sowie Möglichkeiten zur Nachfrage,
- die Ablehnung einer Behandlung,
- die Einsichtnahme in die Patientenakte und die Erstellung von Kopien der Akte gegen Zahlung der Kopierkosten,
- eine vorherige Kosteninformation, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht vollständig übernimmt (§ 630c Abs. 3 BGB)
- ein jederzeitiges Kündigungsrecht, wenn Sie kein Vertrauen mehr zu dem Arzt oder der Ärztin haben (§§ 630b i.V.m. 627 Abs. 1 BGB),
- das Erheben von Widerspruch, falls Krankenkassen eine Leistung nicht gewähren, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind,
- Hilfe bei der Vermittlung zu Haus- oder Facharztterminen
- die Geltendmachung von Schadensersatz und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern. Die Krankenkasse muss Sie hierbei unterstützen (§ 66 SGB V).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.