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Medizinischer Dienst (MD)

Unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst

Der Medizinische Dienst (MD) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen der Gleichbehandlung stellt er sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Zu den Aufgaben des Medizinischen Dienstes als unabhängiger Stelle im Gesundheitswesen zählen vor allem beratende und prüfende Tätigkeiten der Gutachterinnen und Gutachter. Hierzu zählen u.a. die Pflegebegutachtung, die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit von Patientinnen und Patienten oder die Beurteilung des Erfolges rehabilitativer Maßnahmen.

Auf der einen Seite besteht der Anspruch, medizinisch notwendige Behandlungen zu gewährleisten, auf der anderen Seite ist es auch notwendig, unnötige oder sogar schädliche Versorgungen zu vermeiden. Ziel des MD ist es, die Versicherten zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie alle Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Medizinischen Dienstes: www.medizinischerdienst.de

Sie sind nicht mit dem Ergebnis des Medizinischen Dienstes einverstanden?

Sie nehmen an, dass sich der Medizinische Dienst in ihrem Fall oder im Falle eines ihrer Angehörigen nicht richtig verhalten hat? Dann können Sie Beschwerde einlegen. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Beschwerdestelle Medizinischer Dienst
Sie wenden sich direkt an den Medizinischen Dienst. Die Beschwerdestelle des Medizinischen Dienstes nimmt Ihr Anliegen entgegen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MD bearbeiten dies unmittelbar.

Unabhängige Ombudsperson des MD
Sie wenden sich vertraulich an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes. Die Ombudsperson ist eine unabhängige dritte Person, die ihr Anliegen prüft. Ihre Aufgabe ist es, als unabhängige Instanz zwischen Ihnen und dem Medizinischen Dienst zu vermitteln. Sie profitieren dabei von einem Experten, der ihr Problem gegenüber dem Medizinischen Dienst fachkundlich schildern und korrekt benennen kann. Zudem hilft Ihnen die Ombudsperson dabei die für Nichtmedizinerinnen und Nichtmediziner häufig schwer verständlichen Gutachten, Antworten und Ergebnisse des Medizinischen Dienstes richtig zu beurteilen.
Hier finden Sie ihre Ombudsperson: https://www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/ombudspersonen/

Wichtig: Widersprüche gegen erstellte medizinische Gutachten, nachfolgende Leistungsbescheide und Fragen zu rechtlichen Grundlagen sind weiterhin an die Kranken- oder Pflegekasse zu richten.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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