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FAQ - Versicherungspflicht

Rundum versorgt mit der BKK_DürkoppAdler

Ist es richtig, dass jeder eine Krankenversicherung haben muss?
Ja, seit dem 01. Januar 2009 muss jede Person krankenversichert sein. Dabei ist es egal, ob man eine gesetzliche oder eine private Versicherung hat. Wer keine Versicherung hatte, wird der Gesellschaft zugeordnet, bei der er zuletzt versichert war. Private Versicherungsgesellschaften dürfen deshalb niemanden mehr abweisen.

Freiwillig versichert oder pflichtversichert. Was steckt dahinter? 
Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt nur freiwillig Versicherte; sie muss sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die meisten Mitglieder pflichtversichert. 

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sog. Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen wählen. Wer mehr verdient, kann zur Privaten Krankenversicherung wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler generell die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer von der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Wechsel in die Private Krankenversicherung vornimmt, der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr in die Gesetzliche ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres vor allem bei Arbeitslosigkeit und wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Bemessungsgrenze unterschreitet.

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