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FAQ - Leistungen GKV

Welche Leistungen muss eine gesetzliche Krankenkasse erbringen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind im SGB V niedergeschrieben und werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Sie unterteilen sich in:

  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch, Prävention und Selbsthilfe:
Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen, Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen, Medizinische Vorsorgeleistungen, Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten:
Gesundheitsuntersuchungen, Kinderuntersuchung
  • Leistungen zur Behandlung einer Krankheit:
 Krankenbehandlung, ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, zahnmedizinische Behandlung, Kieferorthopädische Behandlung, Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe (Sozialleistung), Krankenhausbehandlung
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
 Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Künstliche Befruchtung, Soziotherapie, stationäre und ambulante Hospizleistungen, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Fahrkosten.
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.

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