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FAQ - Gehaltsfortzahlung

Habe ich über die GKV Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall?
Das Krankengeld wird nach Ende der Lohn- oder Gehaltsfortzahlung ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt und darf 90 Prozent des entsprechenden Nettogehaltes nicht übersteigen.

Das Krankengeld wird für Kalendertage berechnet. Wegen derselben Krankheit wird es für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Versicherte haben auch Anspruch auf Krankengeld, wenn sie wegen der Betreuung eines kranken Kindes der Arbeit fernbleiben und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann.

Das Krankengeld wird um folgenden Versichertenanteil gekürzt: Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegepflichtversicherung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Krankengeld.

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