Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

FAQ - Auslandsversicherung

Habe ich über die GKV Versicherungsschutz im Ausland?
Es besteht Versicherungsschutz nur in den Ländern der Europäischen Union und in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die Rückseite der Versichertenkarte (europäische Krankenversichertenkarte – EHIC) ersetzt den Auslandsreisekrankenschein für Reisen in Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien müssen Sie anstelle der Europäischen Krankenversicherungskarte nach wie vor den Auslandskrankenschein vorlegen.

Es kommt allerdings häufiger vor, dass sich Ärzte weigern ausländische Besucher über die EHIC oder den Auslandskrankenschein zu behandeln, obwohl diese/dieser dort gilt. Sie verlangen stattdessen ein Privathonorar.

Unser Tipp:
Unabhängig von der Wahl Ihres Reisezieles empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports oder bei Nichtanerkennung der EHIC erheblich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandsversicherungsschutz.

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