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FAQ - Studentische Krankenversicherung

Die wichtigsten Fragen für Studierende

Wie lange bin ich über meine Eltern krankenversichert?
Als Student kann man bis zum Abschluss seines 25. Lebensjahres in der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern verbleiben. Hat man einen Bundesfreiwilligendienst, einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst, einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer abgeleistet und hat dieser Dienst die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen, verlängert sich dieser Zeitraum sogar noch um die Dauer der Verpflichtung, längstens für 12 Monate.

Wie lange kann ich in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung bleiben?
Eine Krankenversicherung mit Studententarif ist grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, möglich.

Wie viel kostet mich die gesetzliche studentische Krankenversicherung?
Es werden 95,58 Euro für die Krankenversicherung und 27,61 Euro (bzw. 32,48 Euro für Kinderlose) für die Pflegeversicherung fällig. Also insgesamt 123,19 Euro bzw. 128,06 Euro für Kinderlose. (Stand 01/2024)
Für das 2. – 5. Kind werden vom Pflegeversicherungsbeitrag zudem Abschläge von 0,25 % je Kind abgezogen, sofern das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Woher bekomme ich die Bescheinigung über die Krankenversicherung für die Immatrikulation?
In der Regel genügt ein Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse. Da so eine Bescheinigung kein Einzelfall ist, kennen die Kassen die Anforderungen der Hochschule und bestätigen den Hochschulen die Versicherung auf elektronischem Weg.

Die Bescheinigung kann selbstverständlich auch über die Online-Geschäftsstelle der BKK_DürkoppAdler angefordert werden.

Was passiert nach dem Studien-Ende?
Je nachdem was für eine Beschäftigung man nach seinem Studium aufnimmt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung. Wichtig ist für Studenten aber vielleicht, dass die Krankenversicherung, in der sie sich während ihres Studiums befunden haben, in der Regel jeweils bis zum Ende des laufenden Semesters ihre Gültigkeit behält.

Wie viel darf ich verdienen, ohne aus der Familienversicherung auszuscheiden?
Die Verdienstobergrenze bei versicherungsfreien Arbeitsverhältnissen für Studenten liegt im Jahr 2024 bei einem Gehalt von 505 Euro im Monat, bzw. 538 Euro im Monat, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird. Ausnahmen sind befristete Arbeitsverhältnisse – also Beschäftigungen, die nicht länger als 3 Monate dauern.

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