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Krankenversicherungspflicht für Studierende

In Deutschland besteht für alle Studierenden eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass für die Immatrikulation an einer Hochschule eine Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden muss. Hierfür meldet die BKK_DürkoppAdler den Versichertenstatus ihrer versicherten Studierenden an die jeweiligen Hochschulen.
Mit der BKK_DürkoppAdler bist Du von der Immatrikulation bis zum Abschluss optimal versichert!


Familienversicherung

In der Regel sind Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenfrei bei den gesetzlich krankenversicherten Eltern familienversichert. Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliger Wehrdienst, ein Jugendfreiwilligendienst, ein vergleichbarer anerkannter Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer abgeleistet wurde und dieser die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen hat, längstens für 12 Monate.

Wenn Dein Ehepartner Mitglied der BKK_DürkoppAdler ist, kannst Du über ihn unabhängig vom Alter eine kostenlose Familienversicherung für die Dauer Deines Studiums beantragen.

Um kostenfrei mitversichert zu sein, darf das regelmäßige Gesamteinkommen im Jahr 2024 maximal 505 Euro brutto pro Monat betragen. Sogar maximal 538 Euro brutto, sofern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet. Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Du kannst als pflichtversicherter Student der BKK_DürkoppAdler beitreten.

Studentische Krankenversicherung
Mit Erreichen des 25. Lebensjahres endet in der Regel die kostenfreie Familienversicherung und für Studierende beginnt die Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung.

Stelle einfach einen Aufnahmeantrag, spätestens jedoch zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung. Dann kannst Du auch weiterhin von unseren gewohnten Leistungen profitieren. Mit Deiner studentischen Krankenversicherung bist Du automatisch bei der Pflegekasse versichert und hast vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Beiträge zur studentischen Krankenversicherung ab 2024
Die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung werden auf Grundlage des aktuellen BAföG-Satzes berechnet. Ab dem Wintersemester 2022/2023 beträgt dieser 812,00 Euro.

Der für Studenten maßgebende Beitragssatz beträgt 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und somit 10,22 Prozent. Hinzuzurechnen ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei der BKK_DürkoppAdler 1,55 Prozent beträgt. Somit beträgt der monatliche Beitrag zur studentischen Krankenversicherung 95,58 Euro.

In der Pflegeversicherung gilt der maßgebliche bundeseinheitliche Beitragssatz von zur Zeit 3,4 %. Kinderlose Mitglieder haben einen zusätzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 % zu entrichten, ausgenommen hiervon sind u.a. Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sind mehrere Kinder vorhanden, werden für das 2. – 5. Kind vom Pflegeversicherungsbeitrag zudem Abschläge von 0,25 % je Kind abgezogen, sofern das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Dadurch ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur studentischen Pflegeversicherung in Höhe von 27,61 Euro (ggf. abzüglich weiterer Abschläge bei mehreren Kindern) und für Kinderlose in Höhe von 32,48 Euro.

Insgesamt betragen die Beiträge zur Kranken- und Pflege für Studierende 123,19 Euro bzw. 128,06 Euro für Kinderlose.
(Stand 01/2024)

Empfänger von BAföG können beim BAföG-Amt einen Zuschuss beantragen. Es sei denn, sie haben eine Familienversicherung (z. B. über Ihre Eltern) oder eine Versicherung als Arbeitnehmer.

Ende der Krankenversicherung

Grundsätzlich endet die Mitgliedschaft als Studierender mit Ablauf des Semesters, für das Du Dich zuletzt eingeschrieben bzw. zurückgemeldet hast bzw. in dem Du das 30. Lebensjahr vollendest.

Findest Du nach deinem Studienabschluss sofort einen Job, tritt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer an die Stelle der in Kürze auslaufenden studentischen Krankenversicherung. Natürlich bleiben wir auch dann Dein Partner in allen Fragen der Kranken- und Sozialversicherung.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Krankenversicherung über die genannte Höchstdauer hinaus verlängert werden (Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen).:

  • Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung
  • Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg
  • Vorliegen einer Behinderung
  • Vorliegen einer langen, durchgehenden Erkrankung (mind. drei Monate)
  • Mitarbeit in Hochschulgremien
  • Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
  • Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

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