Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Pflichten des Azubis


Der Auszubildende ist vertraglich verpflichtet, die Weisungen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung von weisungsberechtigten Personen erteilt werden, gewissenhaft zu befolgen. Entsprechend müssen alle anstehenden Arbeiten nach diesen Vorgaben erledigt werden. Dabei sollte der Auszubildende immer das Bemühen zeigen, das Ausbildungsziel zu erreichen und die dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten des angestrebten Berufes zu erwerben. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und der Besuch der Berufsschule gehört ebenfalls zu den Pflichten des Auszubildenden.

Bei der täglichen Arbeit ist der Auszubildende verpflichtet, die im Betrieb geltende Ordnung einzuhalten. Das gilt etwa für Sicherheitsbestimmungen oder die Einhaltung von vorgeschriebenen Schritten im Arbeitsprozess. Die vom Auszubildenden benutzten Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge müssen pfleglich behandelt werden (Obhutspflicht). Ebenfalls ist der Auszubildende verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Zudem müssen die Auszubildenden regelmäßig schriftliche Ausbildungsnachweise führen, soweit dies in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist. Das sog. Berichtsheft muss vom Ausbilder kontrolliert werden und stellt auch eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung dar.

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