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Finanzen

Auskommen mit dem Einkommen

Ausbildungsgehälter sind nicht gerade üppig – deshalb gibt es für Berufsstarter Möglichkeiten, ihr Haushaltsbudget aufzubessern.
Wir zeigen Euch wie.

Fahrpreisermäßigung
Als Auszubildender bist Du gleichzeitig Berufsschüler und hast dadurch Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Lass Dir von Deinem Arbeitgeber schon vorher bescheinigen, dass und ab wann Du dort ausgebildet wirst. So kannst Du schon für die Fahrt am ersten Ausbildungstag die Vergünstigung in Anspruch nehmen.

Kindergeld
Du bist noch keine 18 Jahre alt, hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, bist nicht verheiratet und fängst mit Deiner Ausbildung an? Dann haben Deine Eltern eventuell noch Anspruch auf Kindergeld.

Es beträgt seit 01.01.2023 für jedes Kind 250 Euro.

Es lohnt sich also zu prüfen, ob Deine Eltern Kindergeld erhalten können. Dafür sind die Familienkassen zuständig, die der Agentur für Arbeit zugeordnet sind.

Vermögenswirksame Leistungen
Als Auszubildende(r) hast Du ab sofort auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Von Deinem Gehalt sparst du dann maximal 40 Euro monatlich, die direkt von Deinem Arbeitgeber auf Dein Anlagenkonto überwiesen werden. In der Regel erhältst Du dafür einen Zuschuss von Deinem Arbeitgeber; manchmal zahlt er auch den vollen Betrag. Um die vermögenswirksamen Leistungen zu erhalten, musst Du Deinem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, wohin der Betrag überwiesen werden soll.

Berufsausbildungsbeihilfe BAB
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss für den Lebensunterhalt für Azubis. Damit Du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf Dich zutreffen:

  • Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
  • Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).


Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, muss der Auszubildende einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dabei müssen zusätzliche Unterlagen wie z.B. Ausbildungsvertrag oder Bescheinigungen über das Einkommen der Eltern vorgelegt werden.

Weitere Informationen findest Du hier bei der Bundesagentur für Arbeit.

Achtung: Es kann passieren dass Du kein BAB erhältst, weil Deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder Du erhältst kein BAB, weil das Einkommen Deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen Dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst Du trotzdem BAB erhalten: Die Arbeitsagentur springt ein und geht in Vorleistung!
Unser Tipp: Stelle Deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später Du den Antrag stellst, umso später gibt es auch Geld!

Zusätzliche Mietbeihilfe
In der Berufsausbildungsbeihilfe ist ein pauschaler Zuschlag zu deiner Miete enthalten. Sollte er Deine Miete nicht decken, kann von der ARGE eine zusätzliche Mietbeihilfe gezahlt werden. Diese wird aber nur gezahlt, wenn Du sie vor Deinem Auszug bei der ARGE beantragst und wenn die Wohnung angemessen ist was Kosten und Größe betrifft. Die Mietbeihilfe nach § 22 Abs. 7 SGB II kann auch unabhängig von BAB gewährt werden. Hier ist aber zu prüfen, ob nicht auch Anspruch auf Wohngeld besteht, dass ggf. höher ausfällt.

Im BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du Dir einfach online ausrechnen lassen, ob Du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast: Zum BAB-Rechner.

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