Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Zahnersatz

An medizinisch notwendigem Zahnersatz, d. h. für Kronen, Brücken oder eine Prothese, beteiligt sich die BKK_DürkoppAdler mit einem Festzuschuss.

Die Festzuschüsse decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt.

Regelmäßige Prophylaxe erhöht den Zuschuss

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent bzw. nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.

Antrag auf Gewährung des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz
Von den Zuzahlungen für Zahnersatz werden Sie (ggf. nur anteilig) befreit, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten oder Sie zu einem bestimmten Personenkreis (s. Antrag) gehören.

Die monatlichen Grenzwerte in 2024 betragen für

  • Alleinstehende – 1.414,00 Euro
  • für Angehörige in einem Haushalt
    • mit einem Angehörigen – 1.944,25 Euro
    • mit zwei Angehörigen – 2297,75 Euro
    • mit drei Angehörigen – 2.651,25 Euro
  • für jeden weiteren Angehörigen – 353,50 Euro

Zu den Bruttoeinnahmen zählen auch die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen – in der Regel Ehegatte und familienversicherte Kinder.

Antrag auf Gewährung des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz


Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung keine Zuzahlung leisten. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Zahnersatzbehandlung im Ausland
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist vorab eine Beantragung und Genehmigung des Zahnersatzes durch die Krankenkasse.

0521.557847-0

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