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Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Zahnärztliche Behandlung

Mit uns können Sie Zähne zeigen!

Zahnärztliche Behandlung: Frau mit Mundschutz, Schutzbrille, Handschuhe und einem zahnärztlichen Gerät in der Hand schaut in Zahnarztpraxis zu einer Patientin.

Bei Zahnschmerzen oder Schmerzen am Zahnfleisch ist in der Regel eine zahnärztliche Behandlung notwendig. Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin sollten Sie aber nicht nur bei Zahnschmerzen oder anderen Problemen aufsuchen. Um Zahnerkrankungen frühzeitig zu erkennen, empfehlen wir Ihnen regelmäßige Kontrolluntersuchungen, für die wir in vollem Umfang die Kosten übernehmen.

Zuschüsse bei zahnärztlichen Leistungen

1. Zahnbehandlung
Sie benötigen aus medizinischen Gründen eine zahnärztliche Behandlung? Wir übernehmen die Kosten für anerkannte Behandlungs- und Heilmethoden für Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen – bei freier Arztwahl unter allen Vertragszahnärzten.

2. Prophylaxe
Nutzen Sie in jedem Fall die regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und lassen sich diese in Ihrem Bonusheft dokumentieren. Damit erhöhen Sie bei etlichen Behandlungen die Zuschüsse. (Das Bonusheft erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt)

3. Kieferorthopädische Behandlung für gesunde Zähne
Bei erheblichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellung) bezahlen wir die kieferorthopädische Behandlung bei einem Vertrags-Kieferorthopäden. Ab dem 18. Lebensjahr ist dies nur bei schwerer Kieferanomalie in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Behandlung möglich. Die Eigenbeteiligung von 20% der Vertragssätze (10% ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) erstatten wir Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung.

4. Zahnersatz
Ob Kronen, Brücken oder Prothesen – beim Zahnersatz bezahlen wir für Sie einen befundorientierten Festzuschuss auf Grundlage des Zahnbefundes. Gehen Sie regelmäßig zur Vorsorge, erhöht sich dieser Festzuschuss für Sie (=Bonusregelung). Bevor Sie behandelt werden, lassen Sie Ihren Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Die Zahnarztpraxis lässt uns diesen direkt zur Prüfung und Ermittlung des Festzuschusses zukommen..

Unser Zuschuss zum Zahnersatz wird vom Gesetzgeber festgelegt, die restlichen Kosten tragen Sie als Eigenanteil.


ViDAplus – Bonusprogramm:

Wer regelmäßig etwas für seine Gesundheit tut, wird von uns dafür belohnt!
Weitere Informationen finden Sie hier.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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