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Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Die Kosten für ambulante oder stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden von der BKK_DürkoppAdler unter bestimmten gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen übernommen.
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
Die ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten, auch „Badekur“ genannt, dient der Vorsorge, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen. Sie wählen den Kurort und die Unterkunft nach Ihren Wünschen aus. Die BKK_DürkoppAdler leistet einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 16 € täglich, für längstens 21 Kalendertage. Für chronisch kranke Kinder zahlt die BKK_DürkoppAdler den gesetzlichen Höchstzuschuss von 25 € täglich. Zusätzlich werden die kurärztlichen Behandlungen und Heilmittel in Höhe der Vertragspreise, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 % bei Heilmitteln und 10 € je Verordnung), übernommen. Erneute ambulante Vorsorgeleistungen sind – nach Vorliegen der med. Voraussetzungen – alle 3 Jahre möglich.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie diese Maßnahme vor Antritt der Reise durch die BKK_DürkoppAdler genehmigen lassen. Eine Erstattung im Nachhinein ist nicht möglich.
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Falls Sie durch ambulante Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht mehr ausreichend therapiert werden können, übernimmt die BKK_DürkoppAdler die Kosten für stationäre Maßnahmen in Kooperationskliniken, vorausgesetzt kein anderer Sozialversicherungsträger ist leistungspflichtig. Neben den stationären Rehabilitationsmaßnahmen werden auch die Kosten für ambulante Maßnahmen getragen, wenn diese medizinisch notwendig sind.
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt für Kinder unter 18 Jahren die Kosten in voller Höhe. Erwachsene Versicherte leisten die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Kurtag.
Eine erneute Durchführung dieser Maßnahmen ist beim Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen nach 4 Jahren möglich.