Sie sind hier: Home > Krankenkasse > Leistungen > Leistungen von A–Z > Pflegeversicherung > Entlastung für Angehörige
Entlastungen für Angehörige
Auszeit und Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die viel Zeit und Energie erfordert. Um pflegende Angehörige zu entlasten und Ihnen eine Pause zu ermöglichen, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen an. Dazu zählen die Verhinderungspflege, bei der Pflegekosten für eine Vertretung übernommen werden, sowie die Kurzzeitpflege, bei der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Einrichtung betreut werden.
Wie werden Entlastungsleistungen beantragt?
Die Beantragung erfolgt direkt bei der Pflegekasse.
Download: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (PDF)
Für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege müssen Rechnungen der erbrachten Leistungen eingereicht werden. Der Entlastungsbetrag wird ebenfalls nach Vorlage der Nachweise ausgezahlt. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Diese Entlastungsangebote schaffen Freiräume für Angehörige und sichern gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Pflege der Betroffenen.