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Pflege ambulant und stationär

Ambulante Pflege
Menschen mit Pflegebedarf können professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen.

Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein des jeweiligen Pflegegrades entsprechendes Pflegegeld.

Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegegraden übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Sachleistung für den Pflegedienst können aber auch miteinander kombiniert werden.

Stationäre Pflege
Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Sofern die medizinische Notwendigkeit für eine ständige Betreuung im Pflegeheim vorliegt, beteiligen wir uns an den Kosten einer stationären Pflege. Wie bei der ambulanten Pflege erfolgt auch bei stationärer Pflege die Zuordnung zu einem Pflegegrad.

Mehr erfahren Sie hier.

Mit dem BKK-Pflegefinder helfen wir Ihnen eine geeignete Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe zu finden.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu ambulanter und stationärer persönlich zur Verfügung.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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