Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Kostenerstattung

Sie können anstelle der Sachleistung die Kostenerstattung wählen. Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Eine Beschränkung der Kostenerstattung auf die ambulante Behandlung ist möglich.

Entscheiden Sie sich für die Kostenerstattung, sind Sie mindestens ein Kalendervierteljahr an Ihre Wahl gebunden.

Sie dürfen nur Leistungserbringer in Anspruch nehmen, mit denen wir Verträge abgeschlossen haben. Bei einer Behandlung durch andere Leistungserbringer benötigen Sie unsere vorherige Genehmigung.

Sollten Sie die Kostenerstattung wählen, kommen Sie zunächst selbst für die Rechnung auf. Wir erstatten Ihnen die Kosten nach Abschlägen für Verwaltungskosten, fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Zuzahlungen, die nach dem Recht der Krankenversicherung (SGB IX) anfallen würden. Nähere Regelungen ergeben sich aus unserer Satzung.

Die Wahl der Kostenerstattung ist auch im EU-Ausland möglich. Jedoch müssen Sie bei der Krankenhausbehandlung vorher die Genehmigung bei uns einholen.

Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden,

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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