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Kieferorthopädie

Früherkennung, Vorsorge und rechtzeitige Behandlung können in vielen Fällen eine mehrere Jahre dauernde kieferorthopädische Korrektur ersparen. Schiefe Zähne und Kieferanomalien sind nämlich nicht immer angeboren. Rund die Hälfte aller Fehlstellungen ist vermeidbar und wird durch Karies sowie unzweckmäßige Flaschensauger und Nuckeln über das Säuglingsalter hinaus verursacht.

Die Anomalien sind nicht nur ein ästhetisches Problem, sie können auch zu gesundheitlichen Schäden führen: Zähne und Kiefer, die nicht zueinander passen, belasten die Kiefergelenke ungleich. Außerdem entstehen Verspannungen der Kaumuskulatur, die Kopfschmerzen und Migräne auslösen können.

Eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung bezahlt die BKK_DürkoppAdler grundsätzlich in voller Höhe im Rahmen der gesetzlichen Leistungen. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Kostenübernahme allerdings nur noch bei besonders schweren Kieferanomalien möglich.

Während der Behandlung erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Leistungen 80 Prozent der Behandlungskosten von uns. Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder übernehmen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der Kosten. Nach einer erfolgreichen Behandlung erstatten wir auch den von Ihnen vorläufig übernommenen Kostenanteil.

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