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Impfungen
Geschützt mit einem Piks
Impfungen sind eine der wirksamsten und effektivsten Mittel, um schweren Krankheiten vorzubeugen. Die BKK_DürkoppAdler übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin vorgesehen sind. Das gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder. Viele Impfungen sind bereits im (Klein-) Kindesalter möglich und sinnvoll. Wie lange ein Impfschutz vorhält, ist unterschiedlich. In der Regel muss ein Impfschutz jedoch nach einer gewissen Zeit aufgefrischt werden.
Zur Aufgabe des G-BA zählt, eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu beschließen. Neben den niedergelassenen Ärzten bieten auch Gesundheitsämter bestimmte Schutzimpfungen an.
Wir empfehlen die regelmäßige Auffrischung Ihres Impfschutzes vor im Inland vorkommenden Infektionskrankheiten, z. B. Tetanus. Den Impfstatus kann Ihr Arzt anhand Ihres Impfausweises ermitteln. Er berät Sie über notwendige Auffrischungsimpfungen und informiert Sie über eventuelle Impfrisiken.
Der Impfkalender der STIKO informiert übersichtlich über alle empfohlenen Schutzimpfungen – von der Geburt bis ins hohe Alter:
[Epidemiologisches Bulletin 4 | 2024 | 25. Januar 2024 ]
(PDF: Klicken zum Vergrößern)
Reiseschutzimpfungen / zusätzliche Schutzimpfungen
Über die Standardimpfungen hinaus übernehmen wir im Rahmen unserer Extra-Leistungen die Kosten für bestimmte Impfungen sowie Malariaprophylaxe im Rahmen eines Impfbudgets von max. 200 Euro pro Kalenderjahr.
Hierzu zählen:
- Cholera
- FSME/Zeckenimpfung
- Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung)
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Herpes Zoster
- Meningokokken
- Rotaviren
- Tollwut
- Typhus
- Japanische Enzephalitis
- Influenza/erweiterte Grippeschutzimpfung
- Pneumokokken
- sowie Malariaprophylaxe
Weiterhin übernimmt die BKK_DürkoppAdler im Rahmen des oben genannten Impfbudgets die Kosten für Schutzimpfungen für private Auslandsreisen wenn diese für das Reiseziel von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden.
Die Kosten für diese Reiseschutzimpfungen bzw. zusätzliche Schutzimpfungen kann Ihr Arzt nicht direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns abrechnen. Reichen Sie uns einfach die ärztliche Verordnung und die Rechnung ein und wir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen des Impfbudgets von max. 200 Euro pro Kalenderjahr. Die Kosten können nicht übernommen werden, wenn die Schutzimpfung in die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder des Arbeitgebers fällt oder vom Arbeitgeber unentgeltlich angeboten wird.
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