Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Homöopathie

Nahaufnahme von Globulis und einer Arzneipflanze

Homöopathie: Gesetzliche Änderung ab 2027
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2027 homöopathische Leistungen nicht mehr finanzieren dürfen – weder als zusätzliche Satzungsleistung noch im Rahmen von Verträgen zur besonderen Versorgung. Aus diesem Grund endet unser Vertrag über homöopathische Behandlungen zum 31. Dezember 2026. Die gesetzliche Neuregelung gilt bundesweit für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Homöopathie

Der Arzt Samuel Hahnemann begründete vor über 200 Jahren die moderne Homöopathie mit dem „Ähnlichkeitsgesetz“.

“Similia similibus curentur“ – Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden. 200 Jahre sind seit dem vergangen und noch immer ist der homöopathische sanfte Weg, gesund zu werden, aktueller denn je. Eine Krankheit soll durch ein Arzneimittel behandelt werden, das am gesunden Menschen ähnliche Erscheinungen auslöst wie eben diese Krankheit.

Homöopathische Arzneimittel basieren auf pflanzlichen, mineralischen und tierischen Stoffen und werden auf der Grundlage der homöopathischen Analyse individuell für Sie zusammengestellt.
Hierzu zählen die für die Homöopathie typischen Globuli, ebenfalls wie Tropfen oder Cremes. Die Behandlung basiert auf einer ausführlichen Anamnese und einer daraus individuell erstellten Therapie. 

Vertragsärzte

Wir übernehmen die Kosten für die homöopathische Behandlung in vertraglichem Umfang als Extra-Leistung bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Qualifikation aufweisen.

Hier finden Sie die Gesamtliste aller teilnehmenden Vertragsärzte
(„Gesamt-Ärzteliste Selektivverträge Homöopathie“ – Vertragstyp „E“).

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