Sie basiert auf drei Prinzipien: Der Körper ist eine Einheit, die Struktur beeinflusst die Funktion und die Selbstheilungskräfte des Körpers sollten unterstützt werden. Insbesondere bei Verspannungen und Blockaden kann eine Behandlung durch einen Osteopathen eine positive Wirkung haben.
Die osteopathische Behandlung zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die BKK_DürkoppAdler erstattet die osteopathische Behandlung aber als Satzungsleistung – 4 Sitzungen pro Kalenderjahr mit maximal 40 Euro je Sitzung, insgesamt bis zu 160 Euro.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier auf der Webseite zum Thema Osteopathie.