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Hebammenrufbereitschaft
Die Geburt ist eine vertrauensvolle Angelegenheit. Damit Sie mit Ihrer ausgewählten Hebamme entbinden können, gibt es die sogenannte Hebammenrufbereitschaft.
Hierbei steht Ihnen Ihre Hebamme, die entsprechend qualifiziert und zur Hebammenhilfe zugelassen ist, rund-um-die-Uhr auf Abruf bereit, um Sie zur Geburt zu begleiten – egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Geburtshaus.
Erstattung der Hebammenrufbereitschaft
Wir erstatten Ihnen im Rahmen von ViDAplus_extra die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft bis zu einer Höhe von 250 Euro.
Die Pauschale beinhaltet täglich:
- 24 Stunden unmittelbare Erreichbarkeit,
- sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe,
- Aufenthalt in räumlicher Nähe der Schwangeren,
- Bereitschaft, jede sonstige Aktivität, mit Ausnahme einer gerade stattfindenden anderen Geburt, sofort abzubrechen und
zu der Schwangeren zu fahren, - Begleitung bei einer Verlegung in ein Vertragskrankenhaus, sofern erforderlich.
Zur Erlangung des Zuschusses bzw. zur Übernahme der Kosten für die Hebammenrufbereitschaft reichen Sie die spezifizierten Rechnungen einfach bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns ein – über unsere Online-Geschäftsstelle, per Post oder per E-Mail an: bonus@bkk-da.de.
Weitere Extras für Schwangere
BKK HebammenFinder
AMMELY – Hebammendatenbank vom Deutschen Hebammenverband
Keleya – digitale Hebammenberatung
ViDAplus – 100 € Bonus für Schwangere