Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Fahr- und Transportkosten

Wir übernehmen Ihre Fahr- und Reisekosten, die aus zwingenden medizinischen Gründen in Verbindung mit unseren Leistungen erforderlich sind, oberhalb Ihrer Zuzahlung in folgenden Fällen:

  • alle notwendigen Fahrten zur stationären Behandlung und zurück mit dem günstigsten Verkehrsmittel sowie bei medizinisch notwendigen Verlegungsfahrten;
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist;
  • alle Fahrten, bei denen ein Krankenwagen erforderlich ist.

In besonderen Ausnahmefällen können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung – nach vorheriger Genehmigung – übernommen werden. Die besonderen Ausnahmefälle hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt.

Besondere Ausnahmen sind notwendige Fahrten zur Dialysebehandlung sowie zur onkologischen Strahlentherapie oder zur parenteralen antineoplastischen Arzneimitteltherapie/parenteralen onkologischen Chemotherapie.

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung können bis auf einige Ausnahmen nur übernommen werden, wenn Ihre BKK_DürkoppAdler die Fahrt vorher genehmigt hat.
Keine Genehmigung brauchen:

  • Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5

Ihre Zuzahlung zu den Fahrkosten beträgt 10% der Kosten, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR; allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Fahr- und Reisekosten in Verbindung mit unseren Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation (Kuren) sowie zur medizinischen Rehabilitation für Mütter bzw. Väter übernehmen wir abzüglich der Zuzahlung.

0521.557847-0

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