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DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch bekannt als „Apps auf Rezept“, wurden mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) in die Gesundheitsversorgung aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese von den Krankenkassen übernommen werden. Für unsere Versicherten entstehen somit keine Kosten.

Was ist eine DiGA?
Nicht jede digitale Gesundheitsanwendung ist eine DiGA. Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen handelt es sich um zertifizierte digitale Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa. Sie bieten verschiedene Möglichkeiten, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern bzw. Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder zu kompensieren. Die DiGA werden dabei vom Patienten selbst oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.

Die jeweilige App muss dafür vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen und im DiGA Verzeichnis aufgeführt sein.

Die Prüfung und Zertifizierung einer DiGA erfolgt über das (BfArM). Dabei muss die DiGA gesetzlich festgelegte Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Nachweis eines positiven Versorgungseffektes erfüllen. Anschließend werden die DiGAs in dem „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ mit ausführlichen Informationen gelistet und können von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Wann und wie kann ich eine DiGA nutzen?
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen Freischaltcode für die DiGA zu erhalten:

  1. Liegt eine entsprechende Diagnose vor, kann Ihr Arzt / Ihre Ärztin oder Ihr Psychotherapeut / Ihre Psychotherapeutin Ihnen solch eine „App auf Rezept“ verschreiben. Das Rezept enthält die Verzeichnisnummer der DiGA sowie die Verordnungsdauer in Tagen. Im DiGA-Verzeichnis sind für jede App eine eindeutige Nummer und eine empfohlene Mindest- und eventuelle Höchstdauer der Nutzung hinterlegt. Schicken Sie uns einfach das Rezept. Sie erhalten von uns den Freischaltcode, um Ihre Gesundheitsanwendung zu starten.
  2. Sie reichen uns einen Nachweis über eine entsprechend medizinische Indikation ein. Nach eingehender Prüfung senden wir Ihnen einen Freischaltcode zu.

 

Die „App auf Rezept“ können Sie in den gängigen App-Stores herunterladen. Nach erfolgreicher Installation müssen Sie den Freischalt- bzw. Rezeptcode zur Aktivierung eingeben. Die Anwendung kann anschließend vollständig genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine DiGA / App ggf. mehr Funktionen bietet als auf dem Rezept vermerkt ist. Fallen dafür zusätzliche Kosten an, können diese nicht übernommen werden!

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen unter der 0521 557847-0 gerne zur Verfügung.

0521.557847-0

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