Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Beitragsrückerstattung

Wahltarif Prämienzahlung

Nehmen Sie im Lauf eines Kalenderjahres keine Leistungen zu unseren Lasten in Anspruch, belohnen wir Sie im Wahltarif Prämienzahlung mit einer Beitragsrückerstattung.

Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeleistungen, wie z.B. Krebsvorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.

Ebenfalls unschädlich für die Prämienzahlung ist die Inanspruchnahme von Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ausführliche Informationen zur Beitragsrückerstattung finden Sie unter Wahltarife.

0521.557847-0

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