Pflegebedürftige, die ambulant zu Hause betreut werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt: In jedem Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch pro Halbjahr durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen.
Bisher waren die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.
Weitere Informationen finden Sie unter bkk-da.de/pflegeversicherung