Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Änderung bei den Beratungseinsätzen

6. Januar 2026

Pflegeperson und Seniorin lachen sich an

Pflegebedürftige, die ambulant zu Hause betreut werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt: In jedem Pflegegrad (Pflegegrad 2 bis 5) sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch pro Halbjahr durch einen Pflegedienst Ihrer Wahl durchführen zu lassen.

Bisher waren die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich verpflichtend.

Weitere Informationen finden Sie unter bkk-da.de/pflegeversicherung

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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