Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

FAQ - Risikozuschlag

Können Krankenkassen Risikozuschläge verlangen?
Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Prinzip der Gleichberechtigung. Jeder Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge in Anlehnung an sein Einkommen und unabhängig von Risikoanzeichen. Risikozuschläge gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

Kontaktformular