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FAQ - Krankengeld

Wann und in welchen Fällen erhalte ich Krankengeld?
Sie erhalten Krankengeld von der BKK_DürkoppAdler, sofern Sie aufgrund einer Erkrankung länger arbeitsunfähig sind. Voraussetzung ist, dass Sie selbst Mitglied der BKK_DürkoppAdler sind und Ihre Versicherung einen Krankengeldanspruch mit einschließt.

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht für eine Erkrankung für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer erhalten Sie Ihr Krankengeld im Anschluss an die gesetzlich festgelegte Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. In der Regel erfolgt diese für 6 Wochen. Sofern in den letzten 6 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Vorerkrankungen bestanden haben, verkürzt sich die Entgeltfortzahlung um die entsprechenden Vorerkrankungstage.

Das Krankengeld beträgt 70% Ihres letzten beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgeltes. Maximal erhalten Sie Krankengeld in Höhe von 90% Ihres beitragspflichtigen Netto-Arbeitsentgeltes.

Sofern Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Erkrankung Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, fließen diese anteilig in die Krankengeldberechnung mit ein.

Im Jahr 2024 zahlt Ihnen die BKK DürkoppAdler ein kalendertägliches Brutto-Krankengeld in Höhe von maximal 120,75 Euro (entspricht 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung).

Ihr Krankengeld unterliegt grundsätzlich der Beitragspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- sowie der Pflegeversicherung. Diese Beiträge sind zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von unserer BKK aufzubringen. Ihren Anteil behalten wir direkt von Ihrem Krankengeld ein und überweisen diesen zusammen mit unserem Anteil an die entsprechenden Stellen.

Arbeitslose (Nur Arbeitslosengeld I-Empfänger)
Als Arbeitsloser erhalten Sie Ihr Krankengeld im Anschluss an die 6-wöchige Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit. Vorerkrankungszeiten bleiben hier unberücksichtigt, das heißt, sie verkürzen die Leistungsfortzahlung nicht. Ihr Krankengeld bemisst sich nach dem täglichen Leistungssatz des Arbeitslosengeldes I. Das heißt, es wird in derselben Höhe ausgezahlt.

Aus dem Krankengeld sind grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Diese übernimmt die BKK DürkoppAdler für Sie in voller Höhe. Wir behalten lediglich einen geringen zusätzlichen Pflegeversicherungsbeitrag von Ihrem Krankengeld ein, sofern Sie kinderlos sind.

Künstler, Publizisten, Selbstständige
Als Künstler, Publizist oder Selbstständiger zahlen wir Ihnen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Ihr Krankengeld beträgt 70% Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Maximal erhalten Sie ein Brutto-Krankengeld in Höhe von 120,75 Euro (Wert für 2024) kalendertäglich.

Unter Umständen sind aus Ihrem Krankengeld Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung zu entrichten. Dieses wird im Einzelfall von der BKK_DürkoppAdler geprüft.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite Krankengeld.

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