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Widerspruch der Elektronische Patientenakte
"ePA für alle"
Sie haben Fragen zum Widerspruch der elektronischen Patientenakte (ePA)?
Unter der 0521 557847-590 stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne persönlich zur Verfügung.
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird ab Anfang Januar 2025 für alle gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland automatisch angelegt.
Wer dies nicht wünscht, kann der Anlage seiner ePA widersprechen. Ein Widerruf des Widerspruches ist jederzeit möglich.
Mehrere Widerspruchvarianten
1. Genereller Widerspruch
Sie haben die Möglichkeit, der ePA generell zu widersprechen, dies bedeutet, es wird keine ePA für Sie angelegt bzw. Ihre bereits angelegte ePA mit möglicherweise bereits enthaltenen Daten wird unwiderruflich gelöscht.
2. Widerspruch gegen einzelne Funktionen der ePA
Sie widersprechen einzelnen Funktionen der ePA. Ihre ePA wird dann mit entsprechenden Einschränkungen angelegt oder Ihre bestehende ePA angepasst.
Folgenden Funktionen kann unabhängig voneinander widersprochen werden:
- Einspielen von Daten zu in Anspruch genommenen Krankenkassenleistungen
- Forschungsdatenspende
- Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess
- Übertragung von Daten aus dem E-Rezept in die elektronische Medikationsliste der ePA
Für einen einfachen Widerruf haben wir ein Formular vorbereitet.
Download Formular ePA-Widerspruch
Widerruf
Sie möchten Ihren Widerspruch widerrufen und alle oder einige Funktionen der ePA nutzen?
Für einen einfachen Widerruf Ihres Widerspruches haben wir ein Formular vorbereitet