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IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen

Bildmontage einer Ärztin und transparenten Symbolen von individuellen Gesundheitsleistunegn (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind medizinische Untersuchungen und Behandlungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und daher vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Dazu zählen etwa erweiterte Ultraschalluntersuchungen, spezielle Bluttests und bestimmte Krebsvorsorgeuntersuchungen.

Der Markt für individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, wächst sprunghaft. Für die meisten der als IGeL angebotenen Untersuchungen ist jedoch keineswegs sicher, dass sie einen entsprechenden Nutzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für zusätzlich angebotene Vorsorgeuntersuchungen.

Der IGeL-Monitor

Überprüfbare und wissenschaftlich nachvollziehbare Einschätzungen zu IGeL-Leistungen finden Sie beim  IGeL-Monitor. Der IGeL-Monitor ist ein Informationsportal für Patientinnen und Patienten, das der Medizinische Dienst Bund 2012 ins Leben gerufen hat und seitdem betreibt. Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu IGeL in der ärztlichen Praxis sowie viele weitere Informationen rund um das Thema.
Für die Bewertung des möglichen Schadens und Nutzens einer IGeL recherchiert das Wissenschaftsteam in medizinischen Datenbanken und wertet diese systematisch aus. Versicherte erfahren im IGeL-Monitor auch, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bei Symptomen übernommen werden dürfen.

Individuelle Gesundheitsleistungen - Unsere Tipps

  • Lassen Sie sich den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung ausführlich von Ihrem Arzt erklären.
  • Erkundigen Sie sich, warum die angebotene Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Im Bereich der Vorsorge wird beispielsweise eine Untersuchung von uns übernommen, wenn ein begründeter Verdacht besteht.
  • Ziehen Sie im Zweifel die Meinung eines anderen Arztes heran.
  • Ohne eine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung darf Ihnen der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen.
  • Verlangen Sie zur Sicherheit einen Kostenvoranschlag.
  • Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen einschließlich der Diagnostik ab.

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