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Hautkrebsscreening

Hautkrebsscreening einer Hautärztin mit einemAuflichtmikroskop.

Sonnenlicht trägt zum Wohlbefinden bei. Doch die Strahlen der Sonne bergen auch eine unsichtbare Gefahr. Sie können Hautkrebs verursachen. Wird der Hautkrebs jedoch frühzeitig durch ein Hautkrebsscreening erkannt, bestehen die besten Chancen auf vollständige Heilung.

Wir übernehmen eine entsprechende Vorsorge: Das Hautkrebs-Screening.

Ihre Haut wird bei dieser Untersuchung von einem Dermatologen auf auffällige Merkmale untersucht. So erkennt er zum Beispiel Muttermale, die vergrößert sind oder eine ungleichmäßige Färbung haben. Ihr Dermatologe beurteilt die Gefährlichkeit des Muttermales und kann es gegebenenfalls entfernen.

Nach gesetzlicher Vorgabe können Sie das Screening ab 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wir haben diese Regelung für Sie mit unseren Extra-Leistungen erweitert. Als Versicherter der BKK_DürkoppAdler können Sie bereits ab 19 Jahren diese Leistung über Ihre Versichertenkarte nutzen, wenn Ihr Arzt unserem Versorgungsvertrag beigetreten ist.

Dabei kann das Hautkrebs-Screening ausschließlich für Versicherte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen vom Arzt direkt über die Versichertenkarte mit uns abgerechnet werden.

Teilnehmende Ärzte in Westfalen-Lippe finden Sie über die Online-Suche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Bitte nutzen Sie hierfür einen aktuellen Browser, bspw. Mozilla Firefox oder Chrome). Wählen Sie dazu bitte unter dem Punkt Sonderleistung das Stichwort „Hautkrebs-Screening“ aus.

Eventuell kann auch Ihr Hausarzt das Hautkrebs-Screening durchführen. Bitte fragen Sie in der Praxis nach, ob Ihr Hausarzt diese Vorsorgeuntersuchung anbietet.

Erstattung im Rahmen von VidaPlus Extra
Lassen Sie das Hautkrebs-Screening bei einem Arzt außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchführen, erstatten wir Ihnen im Einzelfall die Kosten für die Hautkrebsvorsorge bis zu einem Betrag von 30,00 Euro im Rahmen des Moduls Hautkrebsvorsorge von VidaPlus Extra. Voraussetzungen sind, dass eine familiäre oder medizinische Vorbelastung nachgewiesen wird, die Untersuchung durch eine Fachärztin oder Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten durchgeführt wird und der Anspruch auf Hautkrebsvorsorge als Sachleistung nicht gegeben ist.

0521.557847-0

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