Für SIE. Für EUCH. Für DICH.

Brillen und Sehhilfen

Benötigen Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Brillen oder andere Sehhilfen, zahlen wir die Festbeträge direkt an den Optiker oder Augenarzt – ab dem 15. Lebensjahr nur noch bei einer Änderung der Sehstärke um mind. 0,5 Dioptrin. Die Kosten für die Brillenfassung dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen allerdings nicht übernommen werden.

Über diese Altersgrenze hinaus werden in Ausnahmefällen die Kosten auch bei sehr stark sehbehinderten Menschen übernommen. Außerdem werden in besonderen Ausnahmefällen auch Kontaktlinsen oder Kunststoffgläser für Kinder und Jugendliche übernommen.

UNSERE EXTRAS. FÜR SIE:

ViDAplus – Modell DoppelBonus – nur bis 31.12.2023!

Im Rahmen unseres Bonusprogramms ViDAplus (Modell DoppelBonus) können zum Beispiel die Kosten für Sehhilfen bezuschusst werden. Dieser Zuschuss im Rahmen des Bonusprogramms gilt bis zum 31.12.2023.

  • Die Inanspruchnahme der Gesundheitsleistung muss im Bonusjahr erfolgt sein und durch Vorlage der spezifizierten und personifizierten Rechnungen nachgewiesen werden.
  • Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Bonusantrag einfach bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns ein.
  • Die Erstattung erfolgt maximal in Höhe der Rechnung. Der Restbetrag verfällt

Mit unseren Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Barmenia können Sie Ihren Versicherungsschutz für Sehhilfen erweitern.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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