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Brillen und Sehhilfen

Benötigen Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Brillen oder andere Sehhilfen, zahlen wir die Festbeträge direkt an den Optiker oder Augenarzt – ab dem 15. Lebensjahr nur noch bei einer Änderung der Sehstärke um mind. 0,5 Dioptrin. Die Kosten für die Brillenfassung dürfen nach den gesetzlichen Bestimmungen allerdings nicht übernommen werden.
Über diese Altersgrenze hinaus werden in Ausnahmefällen die Kosten auch bei sehr stark sehbehinderten Menschen übernommen. Außerdem werden in besonderen Ausnahmefällen auch Kontaktlinsen oder Kunststoffgläser für Kinder und Jugendliche übernommen.