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Kinderpflege-Krankengeld

7. März 2024

Ist das Kind erkrankt und man kann deshalb nicht arbeiten gehen, besteht die Möglichkeit, Kinderpflege-Krankengeld zu beantragen.

Lohnersatz bei krankem Kind

Gerade ist wieder Hauptsaison für Kinderkrankheiten: Ringelröteln, Hand-Mund-Fuß, Bindehautentzündung oder Scharlach sind nur ein kleiner Auszug der Erreger, die den Kleinen das Leben schwer machen. Ihr Kind ist krank und Sie müssen der Arbeit fernbleiben, um die Betreuung sicherzustellen? Ihr Arbeitgeber stellt sie für diese Zeit unentgeltlich frei? Von der BKK_DürkoppAdler erhalten sie nun unter bestimmten Voraussetzungen das Kinderpflege-Krankengeld.

Alle Infos dazu und wie sie es beantragen finden Sie in folgendem Link auf unserer Webseite: Kinderpflegekrankengeld

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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