12. Nachtrag zur Satzung der BKK_DürkoppAdler vom 16.12.2020
Die Satzung der BKK_DürkoppAdler vom 16.12.2020 wird wie folgt geändert:
- §9 Kassenindividueller Zusatzbeitrag
wird geändert in:
Die BKK_DürkoppAdler erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitragssatz nach § 242 Abs. 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt monatlich 2,55 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. - Inkrafttreten
Die Regelung zu Nummer 1 tritt zum 01.09.2024 in Kraft.
Aushangfrist: 27.08.-10.09.2024